
Überhangsmandat
Siehe auch:
Bei den Wahlen zum Dt. Bundestag können Ü. dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (Erststimmen) erhält, als ihr aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen (Landesliste der Partei) zustehen. Da die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben, erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament. Aufgrund möglicher negativer Stimmengewichtung wurde diese Regelung durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat daraufhin Ausgleichsmandate eingeführt. Hierbei bleiben Ü. zwar weiterhin erhalten, werden aber durch weitere Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen. Die Sitzverteilung soll das Ergebnis der Zweitstimmen korrekt abbilden. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielten CDU/CSU 43 Ü. und SPD drei Ü., die anderen Parteien insgesamt 65 Ausgleichsmandate. Ähnliche Bestimmungen gibt es bei verschiedenen Wahlen zu Landtagen sowie Kommunalwahlen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung