
Ausgleichsmandat
Siehe auch:
Werden die Parlamentswahlen nach einem Mischwahlsystem abgehalten, d. h. die Bevölkerung wählt einen Teil der Parlamentarier direkt (Direktmandat) und einen anderen Teil indirekt über Listen (die von den Parteien aufgestellt werden), kann es vorkommen, dass eine Partei verhältnismäßig mehr Direktmandate gewinnt, als ihr -- gemessen am gesamten Wahlergebnis -- anteilig zustehen. Damit die Sitzverteilung im Parlament dem Gesamtergebnis entspricht, werden diese überzähligen Sitze (Überhangmandate) durch zusätzliche Sitze, sogenannte A., für die anderen Parteien ausgeglichen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung