
Versammlungsfreiheit
Siehe auch:
Im Grundgesetz garantiertes Grundrecht für alle Deutschen „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" [Art. 8 GG]. Für Versammlungen unter freiem Himmel können Gesetze Einschränkungen vorschreiben. Vgl. Demonstrationsrecht
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung