Demonstrationsrecht
Siehe auch:
Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" [Art. 8 GG]. Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden und die Demonstrationsteilnehmer dürfen sich nicht uniformieren oder vermummen. Gegen das polizeiliche Verbot einer Demonstration können Rechtsmittel eingelegt werden. Vgl. Versammlungsfreiheit
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung