Referendum
Siehe auch:
Volksabstimmung über ein Gesetz, das von einem Parlament ausgearbeitet oder bereits beschlossen worden ist und das nachträglich bestätigt oder abgelehnt werden kann. Das Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie.
In Bayern und Hessen ist es bei Änderungen der Landesverfassung vorgeschrieben. Auf Bundesebene besteht die Möglichkeit zum Referendum grundsätzlich nicht. Nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes durch Zusammenschluss zweier oder mehrerer Bundesländer muss den Bewohnern der betroffenen Länder das entsprechende Bundesgesetz zur Abstimmung vorgelegt werden [Art. 29 GG]. Vgl. Volksentscheid
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung