
Volksentscheid
Siehe auch:
Abstimmung, bei der ein Gesetzesentwurf nicht vom Parlament, sondern direkt von den wahlberechtigten Bürgern beschlossen oder verworfen wird. Der Volksentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie. Er unterscheidet sich vom Referendum dadurch, dass beim Volksentscheid die Initiative und die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes nicht vom Parlament kommt, sondern aus der Mitte des Volkes.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung