Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Pressefreiheit

Siehe auch:

  1. Meinungsfreiheit

Die Pressefreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit, denn zu ihr gehört das „Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild [...] zu verbreiten" [Art. 5 GG].

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung