Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Meinungsfreiheit

Das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, ist im Grundgesetz [Art. 5 GG] garantiert. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete die Meinungsfreiheit als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...], in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit".

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung