Schließen Fraktionen eine Regierungskoalition (Koalition), so legen sie in der Regel in einem Vertrag die Ziele schriftlich nieder, auf die sie sich für ihre zukünftige Regierungsarbeit geeinigt haben.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung