Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Koalitionsvertrag

Siehe auch:

  1. Fraktion
  2. Koalition

Schließen Fraktionen eine Regierungskoalition (Koalition), so legen sie in der Regel in einem Vertrag die Ziele schriftlich nieder, auf die sie sich für ihre zukünftige Regierungsarbeit geeinigt haben.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung