Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Koalition

Siehe auch:

  1. Fraktion
  2. Opposition

Bündnis unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Der Begriff wird insbesondere verwendet für Fraktionen, die sich verbünden, um gemeinsam die Regierung zu bilden (Regierungskoalition). Große Koalition wird das Bündnis der beiden stärksten Fraktionen im Parlament genannt oder ein Fraktionsbündnis, bei dem im Parlament nur noch eine sehr kleine Opposition übrig bleibt. Als Kleine Koalition bezeichnet man ein Bündnis, das die Fraktion einer der beiden Volksparteien mit einer oder mehreren kleinen Fraktionen im Parlament schließt.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung