Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 67

Völkerrechtliche Bindungen

Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne daß es ihrer ausdrücklichen Umformung in Landesrecht bedarf. Kein Gesetz ist gültig, das mit solchen Regeln oder mit einem Staatsvertrag in Widerspruch steht.