Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 43

Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten

  1. Selbständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Gewerbe, Handwerk und Handel sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und besonders vor Überlastung und Aufsaugung zu schützen.
  2. Zu diesem Zweck ist die genossenschaftliche Selbsthilfe auszubauen.