- Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen.
- Im Rahmen dieses Arbeitsrechts können Gesamtvereinbarungen nur zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmungen oder ihren Vertretungen abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abbedungen werden kann.
- Das Schlichtungswesen wird gesetzlich geregelt.
- Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.
- Die Aussperrung ist rechtswidrig.