Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 122

Die Gesetzgebung

Kann das Gesetz- und Verordnungsblatt nicht rechtzeitig erscheinen, so genügt jede andere Art der Bekanntgabe des Gesetzes. In diesem Falle ist die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt als- bald nachzuholen.