Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 18

Grenzen und Sicherung der Menschenrechte

Auf das Recht der freien Meinungsäußerung, der Verbreitung wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke und der freien Unterrichtung kann sich ferner nicht berufen, wer Gesetze zum Schutze der Jugend verletzt.