
Artikel 7
Gleichheit und Freiheit
Kein Deutscher darf einer fremden Macht ausgeliefert werden. Fremde genießen den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung, wenn sie unter Verletzung der in dieser Verfassung niedergelegten Grund- rechte im Ausland verfolgt werden und nach Hessen geflohen sind.