Artikel 14Gleichheit und FreiheitTeilenAuf Facebook teilenAuf Twitter teilenmit E-Mail teilenTest URL kopierenArtikel 14Merken Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz anmeldepflichtig gemacht werden.