Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 14

Gleichheit und Freiheit

  1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
  2. Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz anmeldepflichtig gemacht werden.