Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 13

Gleichheit und Freiheit

Jedermann hat das Recht, sich auf allen Gebieten des Wissens und der Erfahrung sowie über die Meinung anderer durch den Bezug von Druck-Erzeugnissen, das Abhören von Rundfunksendern oder auf sonstige Weise frei zu unterrichten.