
Artikel 73
Die Staatsgewalt
- Stimmberechtigt sind alle über achtzehn Jahre alten Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in Hessen ihren Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- Das Stimmrecht ist allgemein, gleich, geheim und unmittelbar. Der Tag der Stimmabgabe muß ein Sonntag oder ein allgemeiner Feiertag sein.
- Das Nähere bleibt gesetzlicher Regelung vorbehalten.