Artikel 103Die LandesregierungTeilenAuf Facebook teilenAuf Twitter teilenmit E-Mail teilenTest URL kopierenArtikel 103Merken Der Ministerpräsident vertritt das Land Hessen. Er kann die Vertretungsbefugnis auf den zuständigen Minister oder nachgeordnete Stellen übertragen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.