Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 98

Der Landtag

  1. Die Mitglieder des Landtags erhalten das Recht zur freien Fahrt auf allen in Hessen bestehenden staatlichen Verkehrseinrichtungen, ferner Erstattung der Reisekosten sowie Sitzungsgelder. Außerdem erhält der Präsident für die Dauer seines Amtes eine Aufwandsentschädigung.
  2. Ein Verzicht auf diese Rechte ist unstatthaft.
  3. Das Nähere bestimmt das Gesetz.