
Artikel 88
Der Landtag
Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf "Ja" oder "Nein" lautenden Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des gestellten Antrags.
Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf "Ja" oder "Nein" lautenden Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des gestellten Antrags.