Farbfotografie des Gerechtigkeitsbrunnens mit Figur der Justitia, die Schwert und Waage in den Händen hält

Artikel 88

Der Landtag

Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf "Ja" oder "Nein" lautenden Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des gestellten Antrags.