
Zuwanderung
Zuzug von Personen aus dem Ausland, die dauerhaft in Deutschland leben wollen und nicht nur vorübergehend, wie z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge oder Studenten. Die Zuwanderung nach Deutschland regelt ein Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in Kraft trat („Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern").
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung