
Volkssouveränität
Grundlegendes demokratisches Prinzip, nach dem im Staat die oberste Gewalt (= Souveränität) vom Volk ausgeht. Die Volkssouveränität ist im Grundgesetz verankert [Art. 20 GG] und kommt dadurch zum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt seine Regierung, seine Gesetzgeber und seine Richter selbst bestimmt.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung