Verfassungsschutz
Siehe auch:
Behörde, die dem Bundesinnenminister bzw. dem jeweiligen Landesinnenminister unterstellt ist. Sie hat den Auftrag, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Informationen über verfassungswidrige Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten. In einem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht informieren Bundes- und Länderinnenminister die Öffentlichkeit über die Ergebnisse dieser Arbeit. Im Gegensatz zu einer Geheimpolizei besitzen Mitglieder des Verfassungsschutzes keinerlei Recht, Personen zu verhaften oder gefangen zu halten.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung