Verfassungsbeschwerde
Das Grundgesetz [Art. 93] garantiert jedem die Möglichkeit, sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, wenn er glaubt, dass sich staatliche Stellen über Grundrechte hinweggesetzt haben.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung