Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Parteiverbot

Siehe auch:

  1. Parteien

Politische Parteien sind in Deutschland verboten, wenn sie verfassungswidrige Ziele verfolgen. Ob dies der Fall ist, entscheidet -- jedoch nur auf Antrag -- das Bundesverfassungsgericht. Ein Parteiverbot kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung