Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zum Staat. Wichtige Teile sind das Strafrecht und das Verwaltungsrecht.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung