Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Ministeramt

Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten oder der Bundeskanzlerin gehören die Ministerinnen und Minister zur Regierung. Jeder von ihnen hat einen bestimmten Aufgabenbereich: Der eine kümmert sich zum Beispiel um Familien und Kinder, die andere um Verkehr oder Wirtschaft. Auch wenn sie ein Ministeramt innehaben, dürfen sie nicht tun, wozu sie Lust haben. Wenn der Ministerpräsident oder die Kanzlerin ihre Ideen nicht gut finden, können die Ministerinnen oder Minister die auch nicht durchsetzen.

Quelle: Hessische Staatskanzlei