
Militärregierung
Militärregierung bezeichnet die Ausübung staatlicher Gewalt durch das Militär z. B. aufgrund äußerer Kriegshandlungen (Eroberung, Besetzung) oder innerer Bedingungen. Zu unterscheiden ist, ob die gesamte oder nur Teile der staatlichen Gewalt von der M. ausgeübt wird und ob die M. provisorischen (Übergangs-)Charakter hat oder die (i. d. R. autoritäre) Regierungsgewalt auf Dauer ausübt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung