Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Menschenwürde

Das Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen für unantastbar [Art. 1 GG]. Damit ist gemeint: Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genanntes „lebensunwertes Leben" vernichtet werden.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung