Mandat
[lat.] Allg.: die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben einer anderen Person, Organisation etc.
Pol.: M. bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Abgeordneten im Parlament.
Freies M. bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG); ein imperatives M. bindet dagegen die Abgeordneten (z. B. in direkten Demokratien) an den Willen der Wählerschaft.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung