
Legitimation
[lat. lex -- das Gesetz] Beglaubigung/ Rechtfertigung, etwas Bestimmtes zu tun. Der Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht besitzen eine demokratische Legitimation, die Staatsgewalt auszuüben, weil sie direkt oder indirekt vom Volk gewählt sind. Sie handeln deshalb „im Namen des Volkes".
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung