Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Landtagswahl

In jedem der 16 Bundesländer gibt es regelmäßig Landtagswahlen. In Bremen und Hamburg darf alle vier Jahre gewählt werden. In Hessen und allen anderen Bundesländern geben die Wählerinnen und Wähler alle fünf Jahre ihre Stimme ab. Gewählt werden die Abgeordneten des Landtags - und nicht etwa die Landesregierung.

Das Wichtigste an der Wahl ist:

Sie ist allgemein,

unmittelbar,

frei,

geheim

und gleich.

Allgemein heißt: Wählen dürfen alle, die einen deutschen Pass haben und älter als 18 Jahre sind. Wenn sie nicht wollen, müssen sie aber nicht wählen gehen. Unmittelbar ist die Wahl, weil man die Abgeordneten selber wählt. In den USA zum Beispiel wählt man Leute, die dann die Abgeordneten wählen. In dem Fall wählt man also nicht unmittelbar, weil man nicht den Abgeordneten direkt seine Stimme gibt. Jeder darf wählen, wen er oder sie möchte -- deshalb ist die Wahl frei. Niemand kann einen also zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen. Gleich ist sie, weil jede Stimme gleich viel zählt. Das war nicht immer so: Bis zum Ersten Weltkrieg hatten die Reichen einen Vorteil. Sie bezahlten mehr Steuern und deswegen zählte ihre Stimme mehr. Und geheim ist die Wahl, weil man niemanden erzählen muss, welche Partei man gewählt hat. Wer will, darf das aber natürlich anderen verraten.

Quelle: Hessische Staatskanzlei