Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Kommunalpolitik

K. ist eine Sammelbezeichnung für die politischen Einrichtungen, politischen Prozesse und sachlichen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften. Rechtliche Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung bildet in DEU Art. 28 Abs. 2 GG.

Die innere politische Ordnung der Kommunen ergibt sich aus unterschiedlichen, in den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelten Kommunalverfassungen. Die wichtigsten Aufgaben der K. liegen in den Bereichen Sozialpolitik, Kulturpolitik, Gesundheitspolitik und Wirtschaftspolitik. Aufgrund der föderalistischen Prinzipien und der (i. d. R.) schwierigen finanziellen Lage der Kommunen ergeben sich vielfältige Abhängigkeiten der K. von der Landes- bzw. Bundespolitik.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung