Immunität
Abgeordnete des Bundestages und der Länderparlamente genießen Immunität, das bedeutet, sie sind -- zunächst -- vor Strafverfolgung geschützt. Die Polizei darf gegen sie wegen einer vermuteten Straftat nur ermitteln, wenn das Parlament dem zustimmt (= Aufhebung der Immunität). Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung