
Gleichberechtigung
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland. Der Staat ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gleichberechtigung im Alltag, z.B. im Beruf, auch tatsächlich durchgesetzt wird und noch bestehende Nachteile abgebaut werden.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung