Gewaltenteilung
Siehe auch:
Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich auf das Parlament, auf die Regierung und auf eine unabhängige Richterschaft. In modernen parlamentarischen Demokratien, wie z.B. auch in der Bundesrepublik Deutschland, besteht diese klassische Form der Gewaltenteilung nur noch in abgewandelter Form.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung