Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Gesetz

Siehe auch:

  1. Gesetzgebung

Staatliche Anordnung, die sich nicht auf einen Einzelfall bezieht, sondern allgemein gilt und von jedem zu befolgen ist. Einzelfallgesetze sind im Rechtsstaat nur in engen Grenzen zugelassen, ein Beispiel ist der Haushaltsplan. Zur Befugnis, Gesetze zu erlassen: Gesetzgebung

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung