Gerichtsbarkeit
Die Rechtsprechung in Deutschland wird von unabhängigen Richtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung