Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Gerichtsbarkeit

Die Rechtsprechung in Deutschland wird von unabhängigen Richtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung