
Gemeinde
Die Gemeinden (Kommunen) bilden das unterste politische Gemeinwesen im Staat, sind die unterste Stufe in der politischen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgebiet, 16 Bundesländer, gegliedert in Regierungsbezirke und diese wiederum in kreisfreie Gemeinden [Städte], Landkreise und Gemeinden). Die Gemeinden besitzen das Recht der Selbstverwaltung [Art. 28 GG]. Im Rahmen der Gesetze regeln sie alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung