Fünf-Prozentklausel
Bestimmung im Bundeswahlgesetz und in den Wahlgesetzen der Bundesländer. Danach werden nach einer Wahl nur diejenigen Parteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Dadurch soll verhindert werden, dass allzu viele Splitterparteien ins Parlament einziehen, die die Bildung einer Regierungskoalition erfahrungsgemäß sehr erschweren.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung