Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Fremdenfeindlichkeit

Dieser Begriff bezeichnet ein Ressentiment, das sich - oft unterschiedslos - gegen alle Menschen richtet, die angeblich in Deutschland „fremd" sind oder wegen ihrer Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft usw. „fremd" wirken: also gegen Ausländer ohne Unterschied, ob sie sich als Touristen, geschäftlich, mit Arbeitserlaubnis oder illegal in Deutschland aufhalten, gegen Asylbewerber, gegen deutsche Staatsbürger ausländischer Herkunft, gegen Aussiedler u. a.. Den „Fremden" wird dabei unterstellt, dass gerade sie an zahlreichen gesellschaftlichen und sozialen Problemen in Deutschland (Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Belastung der Sozialsysteme, kulturelle Desintegration usw.) „schuld" seien. Sobald Fremdenfeindlichkeit sich in Straftaten, erst recht Gewaltdelikten, manifestiert, wird erkennbar, dass die Täter ihren Opfern allein wegen ihres „Fremdseins" die Menschenwürde und die Menschenrechte streitig machen und sie hierin verletzen wollen; damit verhalten sie sich rechtsextremistisch.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv2=9391102 (öffnet ein neues Fenster)