Bundesrat
Vertretung der deutschen Bundesländer. Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen, die -- je nach der Einwohnerzahl des Landes -- mindestens drei und höchstens sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden („Parlament der Länderregierungen"). Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung des Bundes maßgeblich beteiligt. Er kann Bundesgesetze, die der Bundestag bereits beschlossen hat, nachträglich verzögern, verändern und z.T. sogar scheitern lassen.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung