Welches Ziel verfolgten die Amerikaner in Hessen für den demokratischen Neubeginn?

Die Entnazifizierung Deutschlands ist das entscheidende Ziel der amerikanischen Besatzungsmacht, um den demokratischen Neubeginn zu ermöglichen. Bereits unmittelbar nach dem Einmarsch der US-Armee beginnt die amerikanische Militärregierung mit der Verhaftung und Entlassung von NS-Funktionären, Beamten und Mitgliedern der SS und Gestapo anhand von Namenslisten („weiße Listen“), die noch vor Kriegsende in den USA aufgestellt werden. Das „Gesetz zur Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus“ sieht dies und die Auflösung der NSDAP sowie all ihrer Unterorganisationen vor. Zudem müssen nationalsozialistische Symbole entfernt, Gesetze aus der NS-Zeit abgeschafft und Kriegsverbrecher verurteilt werden. Am 10. Oktober 1945 wird die NSDAP mit allen ihren Gliederungen und angeschlossenen NS-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates verboten. Nach dem Befreiungsgesetz müssen alle Deutschen über 18 Jahre ab Frühjahr 1946 einen umfangreichen Meldebogen ausfüllen. In einem Formular geben die Deutschen Auskunft über ihr Handeln im Nationalsozialismus und über die Mitgliedschaft in der NSDAP. Danach werden die betroffenen Personen in fünf Gruppen der Belastung eingestuft: Hauptschuldige (Gruppe I), Belastete (Gruppe II), Minderbelastete (Gruppe III), Mitläufer (Gruppe IV) und Entlastete (Gruppe V). In der US-Besatzungszone entscheiden Spruchkammern, Laiengerichte mit deutscher Beteiligung, über die Schuld der ehemaligen NSDAP-Mitglieder. Die hessischen Spruchkammern stufen bis Herbst 1949 nur 418 Betroffene in die Gruppe I ein.