Wann wurde die Hessische Verfassung verabschiedet?

Damit die von der Verfassungberatenden Landesversammlung vorgelegte Verfassung gültig ist, muss diese durch eine Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 bestätigt werden. Mit einer Mehrheit von 76,8 % entscheiden sich die hessischen Bürger und Bürgerinnen für den vorgelegten Verfassungsentwurf. Darüber hinaus wird an diesem Tag auch über den sogenannten Sozialisierungsartikel 41 abgestimmt, in dem die Überführung industrieller Leitsektoren in Gemeineigentum festgelegt ist. Da die amerikanische Militärregierung diesem Artikel skeptisch gegenübersteht, akzeptiert sie ihn nur, solange die Bevölkerung sich im Volksentscheid mehrheitlich für den Artikel ausspricht. Der Artikel wird mit 72 % der Stimmen angenommen.

Parallel zum Verfassungsreferendum finden die Wahlen zum Hessischen Landtag statt. Die Wahlbeteiligung liegt insgesamt bei 73,2 %. Als Folge des Wahlergebnisses kann die SPD mit 38 Mandaten eine große Koalition mit der CDU eingehen, welche 28 Mandate für sich beanspruchen kann.

Am 19. Dezember 1946 konstituiert sich der Hessische Landtag in Wiesbaden. Einen Tag später wird Christian Stock, der auch Mitglied der Verfassungberatenden Landesversammlung war, zum Ministerpräsidenten gewählt. Mit der Vereidigung seiner Regierung am 7. Januar 1947 steht die erste, nach der neuen Verfassung frei gewählte Regierung fest.