Wie entstand die Hessische Verfassung?

Aufbauend auf dem Entwurf des Vorbereitenden Verfassungsausschusses nimmt die am 30. Juni 1946 gewählte Verfassungberatende Landesversammlung ihre Arbeit auf.

Bei einer Wahlbeteiligung von 71 % wird die SPD stärkste Kraft. Es folgt die CDU, die KPD und die LDP. Keine Partei verfügt in der Landesversammlung über eine absolute Mehrheit. Eine parteiübergreifende Zusammenarbeit ist zwingend nötig, um sich eine Verfassung zu geben.

Am 15. Juli wird die Verfassungberatende Landesversammlung eröffnet. Die eigentlichen Beratungen finden in dem 29-köpfigen Verfassungsausschuss statt, der ab dem 7. August insgesamt 19 Sitzungen abhält.

Die Beratungen geraten schnell ins Stocken. In der dritten Sitzung stehen sich die Meinungen bereits so kontrovers gegenüber, dass der Demokratisierungsprozess des Landes gefährdet ist. Im September entscheiden sich die Parteien, die Verhandlungen in ein kleineres Gremium, den „Siebener-Ausschuss“, zu verlegen. In fünf Sitzungen ringen sie hart um die jeweiligen Streitpunkte. Auf die Verhandlungen im „Siebener-Ausschuss“ folgen am 26. September Abstimmungen über den gefundenen Kompromiss im gesamten Plenum. Die Abstimmung scheitert und führt zu einem Zerwürfnis. Am 30. September 1946, als das Plenum den SPD/KPD-Entwurf in zweiter Lesung berät, handeln je drei Vertreter von SPD und CDU im stillen Kämmerlein den Verfassungskompromiss aus. Dieser wird Anfang Oktober 1946 der amerikanischen Militärregierung zur Prüfung vorgelegt und am 29. Oktober 1946 mit 82 gegen sechs Stimmen von der Verfassungberatenden Landesversammlung angenommen. Einzig der Artikel 41, der sogenannte Sozialisierungsartikel, soll einer besonderen Volksabstimmung unterzogen werden, da hierbei keine Übereinkunft getroffen werden kann.