Welche Funktionen erfüllt die Hessische Verfassung?
In einer Verfassung wird festgelegt, welche staatlichen Einrichtungen es gibt, wer welche Entscheidungen treffen darf und wie Abläufe im Staat reguliert werden. Sie bildet die Grundlage des Miteinanders.
Dabei ergeben sich verschiedene Funktionen einer Verfassung. Sie nimmt eine Einheits- und Integrationsfunktion ein, stellt also die Bildung und Erhaltung politischer Einheit sicher. Mit dem Prinzip der Gewaltenteilung legt die Verfassung eine machtbegrenzende Funktion fest. Mittels einer festgelegten Ordnung und Verfahren zur Konfliktbeteiligung verfügt die Verfassung über eine Stabilitäts- und Ordnungsfunktion.
Als Leitbildfunktion wird eine politische Werteordnung festgelegt.
Die Verfassung soll die Ausübung der Staatsgewalt und die grundlegenden Staatszielbestimmungen sichtbar machen und hat damit eine organisatorische Funktion. Dabei stützt sich die Verfassung auf die Gewährleistung von Grundrechten, Selbstbestimmung und Privatautonomie der Bürger und Bürgerinnen, also einer individuellen Freiheit stützenden Funktion.