Welches historische Ereignis des 19. Jahrhunderts nimmt eine Vorreiterrolle in der Geschichte der Hessischen Verfassung ein?

Aufgrund politischer und sozialer Unruhen ist die politische Ordnung in den 1840er Jahren stark angegriffen. Die Forderung nach einem einheitlichen deutschen Staat und einer freiheitlichen Verfassung werden immer lauter. Am 18. Mai tritt die erste gesamtdeutsche, freigewählte Volksvertretung in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Die 587 Abgeordneten bilden sogenannte Klubs, die als Vorform parlamentarischer Fraktionen gelten und die unterschiedlichen politischen Strömungen dieser Zeit im Parlament vertreten.

Am 27. März 1949 wird schließlich die Paulskirchenverfassung verabschiedet. Sie konstituiert einen föderalen deutschen Einheitsstaat mit erblichem Kaiser als Staatsoberhaupt, der die Regierung einsetzt. Mit dem neuen, in die Verfassung aufgenommenen „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“ erlangen Menschenrechte erstmals Gesetzeskraft in Deutschland. Auch die Gleichheit vor dem Gesetz, die Aufhebung der Standesvorrechte und die Abschaffung der Todesstrafe stehen in der Verfassung. Im April 1849 lehnt der von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das Amt ab. Durch das Wiedererstarken der restaurativen Kräfte scheitern Nationalstaat und freiheitliche Verfassung.

Trotz ihres Scheiterns inspiriert die Paulskirchenverfassung die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 und beeinflusst noch stärker die Weimarer Verfassung 1919.